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   OLG München, 30.07.2009 - 1 U 1815/09   

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https://dejure.org/2009,35827
OLG München, 30.07.2009 - 1 U 1815/09 (https://dejure.org/2009,35827)
OLG München, Entscheidung vom 30.07.2009 - 1 U 1815/09 (https://dejure.org/2009,35827)
OLG München, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - 1 U 1815/09 (https://dejure.org/2009,35827)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Schadenersatzanspruch auf Grund eines Glatteisunfalls unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Gestürzten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.10.1974 - VI ZR 43/72

    Verkehrssicherungs- bzw. Streupflicht des Grundstückseigentümers; Deligierung auf

    Auszug aus OLG München, 30.07.2009 - 1 U 1815/09
    Bei dieser Überwachung ist mit Rücksicht auf die durch Eis- und Schneeglätte drohenden Gefahren für Leben und Gesundheit Dritter an das Maß der bei der Beaufsichtigung anzuwendenden Sorgfalt ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BGH VersR 1975, 42).
  • LG Karlsruhe, 22.03.2013 - 6 O 205/12

    Verkehrssicherungspflicht: Mitverschulden bei Sturz infolge Eisglätte

    Dieser Maßstab findet auch dann Anwendung, wenn weitere Übertragungen der Verkehrssicherungspflichten erfolgt sind (vgl. OLG München, Urteil vom 30. Juli 2009, 1 U 1815/09, zitiert nach juris Tz 43 ff).
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 7 U 104/11

    Materieller und immaterieller Schadensersatzanspruch: Sturzunfall eines

    Bei der Überwachung der Einhaltung der Räum- und Streupflicht ist mit Rücksicht auf die durch Eis- und Schneeglätte drohenden Gefahren für Leben und Gesundheit Dritter an das Maß der bei der Beaufsichtigung anzuwendenden Sorgfalt ein strenger Maßstab anzulegen (BGH, a.a.O., m.w.N.; OLG München, Urteil vom 30.07.2009, Az. 1 U 1815/09, juris Tz. 43).
  • LG München II, 11.07.2019 - 9 O 2187/18

    Sturz aus Tutzinger Hütte des DAV: Mitverschulden des Klägers

    Bei durchschnittlichen Unfallgeschehen stellt sich eine Mitverschuldensquote von 25% als zu niedrig dar, wenn der Unfall vermeidbar war - auch wenn eine Sorgfaltspflichtverletzung eines Dritten mitursächlich wurde (OLG München, Urteil vom 30. Juli 2009 - 1 U 1815/09).

    Ein brauchbarer Ausgangspunkt zur konkreten - also quotenmäßigen Einordnung des klägerischen Mitverschuldens ist die bereits zitierte Aussage, bei durchschnittlichen Unfallgeschehen stelle sich eine Mitverschuldensquote von 25% als zu niedrig dar, wenn der Unfall vermeidbar war - auch wenn eine Sorgfaltspflichtverletzung eines Dritten mitursächlich wurde (OLG München, Urteil vom 30. Juli 2009 - 1 U 1815/09).

  • OLG Köln, 16.05.2013 - 19 U 36/13

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines Firmenparkplatzes bei winterlichen

    Dass generell in vergleichbaren Fällen von einer hälftigen Verursachungsquote auszugehen sei (vgl. etwa OLG München Urt. v. 28.07.2011 - 1 U 3579/10, BeckRS 2011, 22233; auch Urt. v. 30.07.2009 - 1 U 1815/09, BeckRS 2009, 25279; OLG Celle NJW-RR 1989, 1419, 1420), kann weder der an Einzelfällen orientierten Rechtsprechung, noch vorliegend dem Vortrag der Beklagten zwingend entnommen werden, da gerade die Kenntnis des Klägers von der konkret vorhandenen Eisschicht nicht nachgewiesen ist.
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